Budde-Reisen
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AGB / Reisebedingungen


AGB Budde Reisen GmbH

Nur für die Kurreisen der Budde Reisen GmbH!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Budde Reisen GmbH

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte aufmerksam durch, denn sie werden Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Reisevertrages!

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder übers Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, wobei dieser nicht in jedem Fall verpflichtet ist, eine Annahme zu erklären. Die Annahme erfolgt durch Übersenden des Reisevertrages an den Kunden. Wenn eine Reiseanmeldung nicht angenommen wird, erhält der Kunde seine eventuell geleistete Anzahlung zurück.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung oder Werbung ohne erkennbaren Grund ab, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Sollten Leistungsänderungen gewünscht werden (z.B. Verpflegung, Terminverlängerungen) sollten diese bereits vor Reiseantritt angezeigt werden, da dies Vorort nicht immer möglich sind.

Die Sitzplätze im Reisebus werden in der Regel in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben, notwendige Änderungen können jedoch jederzeit vom Reiseveranstalter vorgenommen werden.

Mit Buchung der Reise empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

2. Bezahlung

Die Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte aus den Vertragsunterlagen.

3. Leistungen, Preise, Gepäckförderung

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Katalog des Reiseveranstalters wie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Hotel-, Orts- und Landesprospekte sowie sonstige Beschreibungen sind nur unverbindliche Informationen, die nicht Bestandteil der Buchung werden, da für deren Inhalt keine Gewähr übernommen wird. Die Preise verstehen sich pro Person und schließen die vertraglich festgelegte Unterbringung, Verpflegung und Transport ein. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Das Reisegepäck ist pro Person auf maximal 20 kg plus ein Handgepäck beschränkt . Es wird keine Haftung für Verwechslungen, Diebstahl und für im Bus zurückgelassene Gegenstände übernommen. Benutzen Sie zur Kennzeichnung Ihres Reisegepäcks bitte Kofferanhänger.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und die nicht vom Reiseveranstalter herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunden wird von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt, sofern die Änderungen nicht nur geringfügiger Art sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson

Ein Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich, dieser hat schriftlich zu erfolgen. Die Rücktrittserklärung wird erst mit Eingang beim Reiseveranstalter wirksam.  Im Fall des Rücktrittes kann der Reiseveranstalter für die getroffenen Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Reise noch nicht bestätigt worden ist oder der Kunde die Reise aus welchen Gründen auch immer nicht antreten kann. Die Stornierungsbedingungen stehen in den Reiseverträgen und sind an die jeweiligen Stornierungsregelungen der Hotels angepasst.

Ist der Kunden zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits im Besitz der Reiseunterlagen oder erhält sie unmittelbar darauf, wird die Rücktrittserklärung nur wirksam, sofern er sämtliche umgehend zurücksendet. Liegen uns die Reiseunterlagen bis zur Abreise nicht vor, so sind wir berechtigt, den vollen Reisepreis zu berechnen.

Ersatzperson: Bis zum Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson benennen, die die Reise an seiner Stelle antritt. Vorausgesetzt die Ersatzperson entspricht den besonderen Erfordernissen dieser Reise.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch, besteht für den Reisegast kein Anspruch auf Erstattung, auch nicht auf teilweise Erstattung, des Reisepreises. Ungeachtet dessen wird sich der Reiseveranstalter bemühen bei wesentlichen Leistungen Erstattungen von den Drittleistern zu erlangen, die er an den Reisegast weitergeben wird.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen, einer vom Reiseziel abhängigen Mindestteilnehmerzahl, vor Antritt der Reise fristlos vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Er erhält den bezahlten Reisepreis zurück:

Der Reiseveranstalter kann vor Antritt der Reise fristlos vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Fahrer, Reiseleiter, Hoteliers und sonstige Verantwortliche unserer Leistungsträger sind berechtigt, auch unterwegs Reisegäste von der Durchführung der Reise auszuschließen, wenn diese ungeachtet einer Mahnung die Reise weiter nachhaltig stören, Unfrieden stiften oder andere Reisegäste sich durch das Verhalten außerordentlich belästigt fühlen. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht, zudem hat er die Folgekosten zu tragen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisegast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisegast.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns

ofür die gewissenhafte Reisevorbereitung
ofür die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
ofür die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
ofür die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziel - Landes und- Ortes

Er haftet jedoch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung dieses Kataloges wesentlich ändern. Bei wesentlichen nachträglichen Änderungen wird der Kunde nach Möglichkeit rechtzeitig informiert. Es wird jedoch keine Haftung für Leistungsstörungen bei Leistungen von Drittleistern, die lediglich vermittelt wurden (z.B. Ausflüge, Fahrt mit Bergbahnen, Sonderveranstaltungen usw.), übernommen.

10. Gewährleistungen

oAbhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde.
oMinderung des Reisepreises: Der Reisegast kann bei Minderleistung eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird.
oRückgängigmachen des Vertrages: Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt er, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Reisevertrag schriftlich kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisegast den Anspruch auf Rücktransport. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
oSchadenersatz: Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisegast Schadenersatz verlangen.

11. Beschränkung der Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ansonsten ist eine Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Der Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Dritt Leister zu erbringenden Leistungen Anwendung finden, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Reiseleiter oder Busfahrer sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Bei Reisen in andere Länder sind Abstriche beim Komfort möglich. Insbesondere bei Reisen in südliche und osteuropäische Länder sind Mentalität, Lebensstandard, Lebensgewohnheiten und landesübliche Sitten, was Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Lärm, Sauberkeit, Streiks, Verpflegung, Bauweise auf einem anderen Niveau als in Deutschland. Ausfälle in der Wasser- bzw. Stromversorgung, technische Unzulänglichkeit (wie Lifts, Elektrogeräte, Boiler, Steckdosen, etc.) o.ä. sind möglich.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbares zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Ansprechpartner (Hotel oder Reiseleiter) zeingend in Schriftform zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist ein örtlicher Ansprechpartner nicht erreichbar oder reagiert das Hotel nicht, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und dem Reiseveranstalter während der Bürozeiten oder über eine Notfallnummer mitgeteilt werden. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisegast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise in Schriftform gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisegastes verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisegast ist für die Einhaltung der aktuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Reisebedingungen hat die nicht zur Folge das der gesamten Reisevertrag unwirksam wird.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Ort des Firmensitzes des Reiseveranstalters.

17. Disclaimer

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Angaben im Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

Die Fahrzeiten der Busse wurden nach den durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und dienen zur Orientierung, eine Gewähr wird nicht übernommen. Für Verspätungen und daraus entstandene Kosten wird keine Haftung übernommen. Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt bleiben grundsätzlich vorbehalten.

AGB ATeams-Touristik

Nur für die Reisen der ATeams-Touristik GmbH & Co. KG!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ATeams-Touristik GmbH & Co. KG

(gültig für alle Buchungen ab dem 11.06.2020)

 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, elektronisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von ATeams geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.

1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch ATeams bestätigt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Telefonisch nimmt ATeams, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.

1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den ATeams 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.

1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende ATeams den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Meine Reise jetzt zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.

2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen

2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist ATeams nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.

2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

3.1. ATeams unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).

3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich ATeams nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen

4.1. Nach Abschluss des Reisevertrages sind bei Busreisen 15 % des Reisepreises pro Person nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. Bei Flugreisen und Fluss- sowie Hochsee-Kreuzfahrten ist eine Anzahlung von 25% fällig.

4.2. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung der  vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr gem. Ziffer 13 (siehe unten) abgesagt werden kann. Zeitgleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe zu leisten.

4.3. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins.

4.4. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An und Restzahlung) nicht leistet, kann ATeams nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.

5. Leistungen und Pflichten

5.1. ATeams behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. ATeams darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.

5.2. ATeams hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).

5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn durch ATeams gemachten Angaben nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.

5.4. ATeams hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten beendet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann ATeams Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.

5.5. ATeams hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).

5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.

5.7. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Einganges der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich. ATeams bemüht sich um die Einhaltung der ursprünglich vergebenen Sitzplätze.

5.8. Bei im Reisepreis enthaltenen Eintrittskarten (Musicals, Festspielen) können durch Gruppenkontingente keine zusammenhängenden Plätze garantiert werden. Wir sind stets bemüht, bei Ehepaaren oder zusammenhängenden Reisenden die Plätze zusammen zu buchen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen

6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch ATeams sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie ATeams gegenüber dem Reisenden z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die ATeams ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot von ATeams als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.

6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für ATeams geringere Kosten, so ist dem Reisenden der Mehrbetrag auf die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).

7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn

7.1. ATeams kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-, oder Flughafengebühren) oder geänderter und für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet ATeams den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann ATeams sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. ATeams kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von ATeams bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.

7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ATeams führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ATeams zu erstatten. ATeams darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende

8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.

8.2. ATeams kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber ATeams als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. ATeams darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.

8.4. ATeams hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise

9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber ATeams erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei ATeams oder dem Vermittler.

9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert ATeams den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann ATeams vom Reisenden grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reise Art und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn, verlangen:

a) bei Pkw-, Bus- und Bahnreisen                      b) bei Flugreisen

• bis 4 Wochen vor Reisebeginn 10 %                        • bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25 %

• ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 15 %               • ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %

• ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %               • ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %

• ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %               • ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 75 %

• ab 3. Kalendertag vor Reisebeginn 75 %                 • ab 3. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %

c) bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten                  d) bei Kurreisen/Kurpendeln

• bis 60. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %              • bis 30. Kalendertag vor Reisebeginn 15 %

• ab 59. Kalendertag vor Reisebeginn 40 %               • ab 29. Kalendertag vor Reisebeginn 20 %

• ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %               • ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %

• ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 70 %               • ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 70 %

• ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %               • ab 8. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %

                                                                                         • Storno am Anreisetag 100%

Maßgeblich ist bei kombinierten Reisen die konkrete Bezeichnung der Reise im Prospekt, Katalog bzw. Internet.

9.3. Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht von ATeams anderweitig veräußert werden kann.

9.4. Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen.

9.5. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

9.6. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 9.2. bis 9.5. entsprechend angewandt.

9.7. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist ATeams zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.

9.8. Abweichend von Ziff. 9.2. kann ATeams vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. ATeams kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.

10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann ATeams eine Bearbeitungsgebühr von pauschaliert 30 EUR verlangen, soweit ATeams nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von ATeams ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was ATeams durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

11. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. ATeams ist aber verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten

12.1. ATeams kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für ATeams und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. ATeams steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatz-ansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

13.1. ATeams hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.

13.2. ATeams kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.

13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will ATeams zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn.

13.4. Tritt ATeams vom Vertrag zurück, geht der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis verloren.

13.5. ATeams ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.

14. Rücktritt von ATeams bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

14.1. ATeams kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.

14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert ATeams den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.

15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden

15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden

Der Reisende hat ATeams einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn ATeams wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.

15.2. Adressat der Mängelanzeige: Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter von ATeams nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei ATeams oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).

15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe

Der Reisende kann Abhilfe verlangen. ATeams hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn ATeams nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. ATeams kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5BGB. ATeams ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).

15.4. Minderung: Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen.

15.5. Kündigung: Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert ATeams die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.

15.6. Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat ATeams den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.

15.7. Anrechnung von Entschädigungen

Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen ATeams Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.

16. Haftungsbeschränkung

16.1. Die vertragliche Haftung von ATeams für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ATeams für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

16.2. Gelten für eine von eine4. m Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich ATeams gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.

17. Verjährung – Geltendmachung

17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber ATeams oder dem Vermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.

17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform

18.1. ATeams nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucher-schlichtungsstelle teil. Die Verbraucherschlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon +49 7851 79579 40, Telefax +49 7851 79579 41, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über unsere Internetseite oder mittels E-Mail bereit.

19. Sonstige Bestimmungen

Nur für Reisemittler: Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler (Reisebüro), der als Agentur für ATeams tätig ist, gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen analog, sofern aus dem Agenturvertrag sich andere Regelungen nicht ergeben. Sofern nicht anders ausgewiesen, sind alle Preise im Katalog in Euro angegeben und gelten pro Person. Die aktuellste Version unserer AGB finden Sie auf www.ateams.de/agb/